Sie können Ihr Kind ab dem ersten Lebensalter bei mir in der Kindertagespflege anmelden.
In meiner Kindertagespflege betreue ich Kinder bis zum 3. Lebensalter. Betreuungsende ist immer zum 31.07.
Im August startet die Betreuung und Eingewöhnung der Kinder. Daher empfiehlt es sich frühzeitig, d.h. im Januar oder Februar sich nach einem Betreuungsplatz zu erkundigen, ggf. anzumelden.
Nein.
In der Regel dauert die Eingewöhnung 2-3 Wochen, gegebenenfalls auch länger.
Ja.
Nein.
Die Verpflegungskosten sind eine Pauschale, welche die Versorgung Ihres Kindes vollkommen abdecken. Daher sind die Kosten nicht an die Anwesenheit bzw. Abwesenheit des Kindes oder der Kindertagespflegeperson (Krankheit, Feiertage, Urlaub, etc.) gekoppelt. Da die Verpflegung nicht anteilig berechnet wird, ist auch eine Kürzung oder gar Wegfall der Verpflegungskosten nicht möglich.
Ja, im Untergeschoß ist dafür ein Platz vorgesehen und wird bereits genutzt.
Ja, hierbei arbeite ich in Kooperation mit einer Kindertagespflegeperson im Vertretungsmodell.
Prinzipiell ja, außer bei bestimmten Unverträglichkeit wird in vorheriger Absprache darauf eingegangen.
Die Mittagsverpflegung (70,00 Euro) werden vollständig vom Amt übernommen. In der Praxis gehen Sie als Eltern in Vorleistung und erhalten die Komplette Summe anschließend vom Amt zurück erstattet. Die Restlichen 30 Euro werden für Pflege und Hygieneartikel (Windeln, Feuchttücher, Zahnpflege, etc.) eingesetzt. Dieser Betrag ist ebenfalls direkt an mich zu entrichten, wobei dieser nicht vom Amt übernommen wird.
Ja, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Nein.