FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann ich mein Kind in der Kindertagespflege anmelden?

Sie können Ihr Kind ab dem ersten Lebensalter bei mir in der Kindertagespflege anmelden.

Bis zu welchem Alter kann mein Kind in der Kindertagespflege betreut werden?

In meiner Kindertagespflege betreue ich Kinder bis zum 3. Lebensalter. Betreuungsende ist immer zum 31.07.

Ab welchen Zeitraum kann man sich anmelden?

Im August startet die  Betreuung und Eingewöhnung der Kinder. Daher empfiehlt es sich frühzeitig, d.h. im Januar oder Februar sich nach einem Betreuungsplatz zu erkundigen, ggf. anzumelden.

Kann ich einen Betreuungsplatz mehrere Monate im Voraus reservieren?

Nein.

Wie lange dauert die Eingewöhnung?

In der Regel dauert die Eingewöhnung 2-3 Wochen, gegebenenfalls auch länger. 

Muss ich bei der Eingewöhnung die ganze Zeit anwesend sein?

Ja.

Gibt es auch einen Teilzeitplatz für mein Kind?

Nein.

Muss ich die Verpflegungskosten zahlen, auch wenn Feiertage oder Ferien sind?

Die Verpflegungskosten sind eine Pauschale, welche die Versorgung Ihres Kindes vollkommen abdecken. Daher sind die Kosten  nicht an die Anwesenheit bzw. Abwesenheit des Kindes oder der Kindertagespflegeperson (Krankheit, Feiertage, Urlaub, etc.) gekoppelt. Da die Verpflegung nicht anteilig berechnet wird, ist auch eine Kürzung oder gar Wegfall der Verpflegungskosten nicht möglich.

Kann ich meinen Kinderwagen bei der Kindertagespflege abstellen?

Ja, im Untergeschoß ist dafür ein Platz vorgesehen und wird bereits genutzt. 

Gibt es eine Vertretung für den Fall, dass die Kindertagespflegeperson krankheitsbedingt ausfällt?

Ja, hierbei arbeite ich in Kooperation mit einer Kindertagespflegeperson im Vertretungsmodell.

Erhalten alle Kinder die selbe Verpflegung?

Prinzipiell ja, außer bei bestimmten Unverträglichkeit wird in vorheriger Absprache darauf eingegangen. 

Ich lebe von Transferleistungen, gibt es hierfür vom Amt finanzielle Unterstützung?

Die Mittagsverpflegung (70,00 Euro) werden vollständig vom Amt übernommen. In der Praxis gehen Sie als Eltern in Vorleistung und erhalten die Komplette Summe anschließend vom Amt zurück erstattet. Die Restlichen 30 Euro werden für Pflege und Hygieneartikel (Windeln, Feuchttücher, Zahnpflege, etc.) eingesetzt. Dieser Betrag ist ebenfalls direkt an mich zu entrichten, wobei dieser nicht vom Amt übernommen wird. 

Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?

Ja, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Wird in der Kindertagespflege Schweinefleisch gegessen?

Nein.